§ 261 Geldwäsche
(1) 1Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt,1. verbirgt,2. in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauscht, überträgt oder verbringt,3.…
(1) 1Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt,1. verbirgt,2. in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauscht, überträgt oder verbringt,3.…
(1) Wer eine Fälschung von Geld oder Wertzeichen vorbereitet, indem er1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen, Computerprogramme oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet…
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;2. Werke der Musik;3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;4. Werke der…
Abkürzungsverzeichnis a. a. O.: am angegebenen Ort a. A.: andere(r) Ansicht (nach) a. F.: alte Fassung Abs.: Absatz abw.: abweichend AG: Amtsgericht / Aktiengesellschaft Alt.: Alternative ArbG: Arbeitsgericht Art.: Artikel…