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Dean Blohm
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Ich bin zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
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Urheberrecht
Die durch mich erstellten Inhalte und Werke auf dieser Seite unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedarf der vorherigen Zustimmung. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Texte die in der Überschrift bzw. Zwischenüberschrift mit der Bezeichnung Muster oder Vorlage gekennzeichnet sind, werden hierüber hinaus für den persönlichen Gebrauch unter der Lizenz CC0, bzw. für den kommerziellen Gebrauch unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 angeboten. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht von mir selbst erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werde ich entsprechende Inhalte umgehend entfernen. Bezüglich der Nutzung der Inhalte dieser Website zu Zwecken des Text- und Dataminings wird i. S. d. § 44b III 2 UrhG vorbehaltlich jeder Nutzung ohne vorheriges Einverständnis des Dienstanbieters widersprochen.
Berufs-, Tätigkeits- und Personenbezeichnungen
Auf dieser Website sind mehrere Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen enthalten. Hier folgt nun eine Liste von häufig verwendeten Bezeichnungen, jeweils mit kurzer Erläuterung.
- Anwalt / Rechtsanwalt / Fachanwalt / Syndikus: Ein Rechtsanwalt hat ein Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen, zwei Staatsexamina abgelegt und ist zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden. Der Missbrauch der Bezeichnung Rechtsanwalt, bzw. Anwalt ist gem. §§ 132a Abs. 1 Nr. 2, 132a Abs. 2 StGB strafbar.
- Richter / Ermittlungs- und Haftrichter / Strafrichter: Ein Richter ist eine Person mit Befähigung zum Richteramt, welche das öffentliche Amt eines Richters an einem Gericht wahrnimmt. Der Missbrauch der Bezeichnung ist gem. § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar.
- Schöffe / Jugendschöffe / ehrenamtlicher Richter: Ein Schöffe ist eine Person, die ohne die Befähigung zum Richteramt zu besitzen ehrenamtlich Teil der rechtsprechenden Gewalt an einem deutschen Gericht ist; je nach Art des Gerichts ist u. U. auch von einem ehrenamtlichen Richter oder einem Jugendschöffen die Rede. Der Missbrauch dieser Bezeichnung ist gem. § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar.
- Amtsanwalt / Staatsanwalt: Ein Amtsanwalt ist ein Jurist, welcher als Vertreter der Anklage im Strafprozess auftritt; ein Staatsanwalt ist eine Person mit Befähigung zum Richteramt, welche als Vertreter der Anklage im Strafprozess auftritt. Der Missbrauch dieser Bezeichnungen ist gem. § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar.
- Notar: Ein Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, welcher Beglaubigungen und Beurkundungen vornimmt. Der Missbrauch dieser Bezeichnung ist gem. § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar.
- Buchprüfer / Wirtschaftsprüfer: Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer prüfen die Bilanzen und die Buchführung von Unternehmen. Der Missbrauch dieser Bezeichnungen ist gem. § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar.
- Jurist: Ein Jurist ist eine Person, welche in einem rechtsberatenden Beruf tätig ist und / oder ein rechtswissenschaftliches Studium (Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht, Justizfachwirt (FH), Finanzwirt (FH), Wirtschaftsjurist (FH), etc.) abgeschlossen hat. Die Bezeichnung ist nicht geschützt, die Verwendung im Berufsleben durch eine Person die weder rechtsberatend tätig ist, noch ein rechtswissenschaftliches Studium absolviert hat, verstößt jedoch u. U. gegen § 5 ff. UWG.
- Justiziar: Ein Justiziar arbeitet hauptberuflich in der Rechtsabteilung eines Unternehmens aus der Privatwirtschaft oder ist rechtsberatend für eine Behörde tätig.
- Legal Counsel / Rechtsberater: Der Begriff Legal Counsel kann synonym zum Justiziar benutzt werden, bezeichnet jedoch auch eine Person, die ehrenamtlich oder hauptberuflich Rechtsberatung, bspw. für eine Rechtsberatungsstelle, anbietet.
- Attorney (at law) / Lawyer: Wird Bezug auf den angloamerikanischen Rechtskreis genommen, so steht die Bezeichnung Attorney dem Rechtsanwalt und die Bezeichnung Lawyer je nach Kontext dem Juristen oder dem Justiziar gleich.
Zum bessern Textverständnis sowie zur Optimierung der Barrierefreiheit, insbesondere mit Screenreadern, wird auf dieser Website auf geschlechtergerechte Sprache mittels zusätzlicher Satzzeichen oder einem Binnen-I verzichtet. Es erfolgt bei der Ansprache von einer Personengruppe jeweils die Verwendung des generischen Maskulinums („Juristen”) oder die Beidnennung („Juristinnen und Juristen”); in beiden Fällen werden sowohl männliche, weibliche, als auch nicht-binäre Menschen mit angesprochen, sofern nicht explizit gegenteiliges zu erkennen ist.
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