Widerspruch gegen unberechtigte Forderung eines Inkassounternehmens

Forderungen von Inkassounternehmen sind keine Seltenheit. Immer häufiger werden diese nicht einmal mehr postalisch, sondern schlicht per E-Mail zugestellt. Viele Verbraucher, die sich erst einmal keiner Schuld bewusst sind, haben sie doch bisher immer alle Rechnungen rechtzeitig bezahlt, reagieren verständlicherweise überrascht auf derartige Schreiben. Neben Klassikern wie Zeitungsabonnements haben diese überraschenden Mahnungen in letzter Zeit auch immer öfter Mitgliedsgebühren für Dating- oder Erotikseiten zum Gegenstand.

Auch wenn viele Verbraucher bereits Erfahrungen mit Betrugsversuchen gemacht haben, sollten solche Schreiben nicht vorschnell als Fake abgetan und einfach ignoriert werden. Eine echte Mahnung zu übersehen kann – selbst wenn sie zunächst unseriös oder unrechtmäßig wirkt – schnell teuer werden. Wichtig ist, rechtzeitig zu handeln und im Falle einer unberechtigten Forderung möglichst frühzeitig Widerspruch einzulegen.

Überprüfen Sie zunächst, ob der Absender der Mahnung überhaupt als Inkassodienstleister gemäß § 10 RDG zugelassen ist. Bei E-Mails sollten Sie zudem kontrollieren, ob die Domain des Absenders mit der offiziellen Domain des Inkassounternehmens übereinstimmt. Ob ein Inkassounternehmen zugelassen ist, lässt sich im Rechtsdienstleistungsregister auf der Website des Bundesamts für Justiz online überprüfen. Tritt das Unternehmen nicht als Inkassodienstleister auf, sondern macht die Forderung im eigenen Namen geltend, so können Sie diese zurückweisen, wenn Ihnen keine Abtretungserklärung vorgelegt wird (§ 410 Abs. 1 S. 2 BGB).

Ist das Unternehmen als Inkassodienstleister zugelassen oder hat Ihnen eine Abtretungserklärung vorgelegt, so sollten Sie sich weiter fragen, ob die Hauptforderung berechtigt ist. Haben Sie jemals bewusst einen solchen Vertrag abgeschlossen? Insbesondere, wenn Ihnen der vermeintliche Gläubiger oder Zedent überhaupt nichts sagen sollte, ist besondere Vorsicht geboten.

Gelangen Sie zu dem Ergebnis, dass die Forderung wahrscheinlich nicht berechtigt ist, sollten Sie dieser frühzeitig widersprechen. Ein entsprechendes Musterschreiben finden Sie auf dieser Seite. Sollten Sie hingegen der Ansicht sein, dass die Hauptforderung berechtigt ist, sich aber unsicher sein, ob die geltend gemachten Nebenforderungen angemessen sind, wäre Ihnen anzuraten in Erwägung zu ziehen, sich beraten zu lassen. Unterstützung können Sie bspw. beim Verbraucherzentrale e. V. Ihres Bundeslandes und selbstverständlich bei einem niedergelassenen Rechtsanwalt erhalten.

Muster: Widerspruch gegen unberechtigte Inkassomahnung

Bernd Beispiel
Beispielstraße 1
12345 Beispieldorf

Einschreiben / Einwurf
Mustermann Inkasso GmbH
z. Hd. Max Mustermann
Musterstraße 1a
12345 Musterstadt

Beispieldorf, 22.02.2023

Forderung der Exempel AG
Ihr Zeichen 200135/23

Sehr geehrter Herr Mustermann,

in der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 21.02.2023, in welchem Sie von mir eine Zahlung in Höhe von EUR 635,45 aufgrund eines kostenpflichtigen Vertrags mit der Exempel AG verlangen.

Hiermit bestreite ich die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Hauptforderung als auch der Nebenforderungen sowohl in ihrem Grund als auch in ihrer Höhe. Ich bin davon überzeugt, einen solchen Vertrag nie abgeschlossen zu haben, vielmehr ist mir das Unternehmen völlig unbekannt.
Sollten Sie an Ihrer Position festhalten wollen, fordere ich Sie dazu auf, mir den vermeintlichen Vertragsschluss in verständlicher und als Beweis verwertbarer Form zu belegen.

Bereits jetzt erkläre ich hilfsweise die Anfechtung eines etwaigen Vertrages wegen arglistiger Täuschung, höchst hilfsweise wegen Irrtums, allerhöchst hilfsweise die Kündigung des Vertragsverhältnisses zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Vorsorglich warne ich Sie vor einer widerrechtlichen Weitergabe meiner Daten an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA Holding AG) oder vergleichbare Datenbanken und Auskunfteien. Ich fordere Sie zudem dazu auf, die bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten Daten gem. Art. 17 f. DS-GVO unverzüglich zu löschen – sollte eine Löschung bestimmter Daten aus wichtigem Grund nicht möglich sein, sind diese hilfsweise zu sperren. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche meinerseits behalte ich mir ausdrücklich vor.

Bitte bestätigen Sie mir den Zugang dieses Schreibens bis zum 08.03.2023. Sollte diese Frist ohne Nachricht von Ihnen verstreichen, so gehe ich davon aus, dass die Sache damit erledigt ist.

Mit freundlichen Grüßen

B. Beispiel

Bernd Beispiel


Hinweise zum Muster:

  • Um das Muster verwenden zu können, ist es selbstredend nötig, alle relevanten Daten anzupassen. Ist auf dem Schreiben kein Akten- bzw. Geschäftszeichen vorhanden, auf das Bezug genommen werden kann, sollte im Betreff auf das Datum der Mahnung hingewiesen werden.
  • Der Vermerk, „vielmehr ist mir das Unternehmen nicht bekannt“, sollte natürlich nur enthalten sein, sofern dies auch zutrifft. Anderenfalls kann er einfach entfernt werden.
  • Als angemessene Frist, die der Gegenseite zum Antworten eingeräumt werden sollte, sind 14 Tage ab dem aktuellen Datum anzusehen.
  • Der Widerspruch sollte möglichst schriftlich (als Einwurf-Einschreiben) erfolgen. Die elektronische Form ist zwar theoretisch ebenso zulässig, jedoch gestaltet sich hier im Streitfall der Nachweis des Zugangs bedeutend schwieriger.

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Ralph

    Vielen Dank für das Muster, hat mir weitergeholfen!

  2. M. Thiel

    Großartige Darlegung!
    Danke für die rechtliche Unterstützung!!

Schreibe einen Kommentar

Mit der Nutzung dieses Formulars bestätigen Sie, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben und erklären sich mit der Speicherung und Verarbeitung der übermittelten Daten einverstanden.