Gerade in letzter Zeit kommt es vermehrt zu Forderungen von Inkassounternehmen, immer häufiger auch nicht mehr postalisch, sondern schlicht per E-Mail. Viele Verbraucher, die sich erst einmal keiner Schuld bewusst sind, sind über eine solche Forderung natürlich zu Recht erstaunt. In letzter Zeit haben diese Mahnungen erstaunlich oft angebliche Forderungen von Dating- oder Erotikseiten zum Gegenstand.
Auch wenn viele Verbraucher mit Fake-Mahnungen bereits Erfahrungen gemacht haben, sollte eine solche Forderung nicht einfach ignoriert und sofort als Fake abgetan, sondern zuerst gründlich überprüft werden. Eine echte Mahnung zu ignorieren kann – selbst wenn sie erst einmal unseriös oder unrechtmäßig erscheint – schnell teuer werden. Entscheidend ist es, rechtzeitig zu handeln und im Falle einer unrechtmäßigen Mahnung Widerspruch gegen die geltend gemachte Forderung einzulegen.
- Überprüfen Sie, insbesondere bei Mahnungen per E-Mail, ob der Anbieter als Inkassodienstleister gem. § 10 RDG zugelassen ist und bei E-Mails auch, ob die Domain des Absenders mit der offiziellen Domain des Inkassodienstleisters übereinstimmt. Ob ein Inkassounternehmen zugelassen ist, lässt sich bspw. über das online verfügbare Rechtsdienstleistungsregister auf der Seite des Justizportals des Bundes und der Länder überprüfen.
- Des Weiteren sollten Sie natürlich überprüfen, ob die Forderung rechtmäßig ist. Haben Sie mit dem Unternehmen, für welches der Inkassodienstleister Forderungen geltend macht, einen Vertrag geschlossen oder haben Sie bisher immer alle Rechnungen pünktlich gezahlt und können mit dem Namen des Unternehmens gar nichts anfangen?
Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die Forderung vermutlich nicht rechtmäßig ist, so sollten Sie dieser frühzeitig widersprechen. Hierfür ist auf dieser Seite ein Muster zu finden.
Wenn Sie hingegen zu dem Ergebnis kommen, dass die Forderung vermutlich berechtigt ist, sich aber unsicher sind, ob die Höhe der Forderung angemessen ist oder wenn Sie nicht beurteilen können, ob die Forderung rechtens ist, so wäre es ratsam, sich ggf. die Unterstützung der Verbraucherzentrale oder einer sonstigen Rechtsberatungsstelle zu holen, um die Forderung gemeinsam zu prüfen.
Muster: Widerspruch gegen unberechtigte Inkassomahnung
Bernd Beispiel
Beispielstraße 1
12345 Beispieldorf
Einschreiben / Einwurf
Mustermann Inkasso GmbH
z. Hd. Max Mustermann
Musterstraße 1a
12345 Musterstadt
Beispieldorf, 22.02.2023
Forderung der Exempel AG /
Ihr Zeichen 200135/23
Sehr geehrter Herr Mustermann,
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 21.02.2023, in welchem Sie von mir eine Zahlung in Höhe von 635,45 € aufgrund eines kostenpflichtigen Vertrags mit der Exempel AG verlangen.
Hiermit bestreite ich die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderung als auch der Inkassokosten sowohl in ihrem Grund als auch in ihrer Höhe. Ich bin davon überzeugt, einen solchen Vertrag nie abgeschlossen zu haben, vielmehr ist mir das Unternehmen nicht bekannt. Ich fordere Sie hiermit für den Fall, dass Sie an Ihrer Position festhalten möchten, dazu auf, mir den angeblichen Vertragsschluss in verständlicher und als Beweis verwertbarer Form zu belegen. Bereits jetzt erkläre ich hilfsweise die Anfechtung eines etwaigen Vertrages wegen Irrtums.
Vorsorglich warne ich Sie vor einer widerrechtlichen Weitergabe meiner Daten an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA Holding AG) oder vergleichbare Datenbanken und Auskunfteien. Ich fordere Sie hiermit zudem auf, die bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten Daten gem. Art. 17 ff. DSGVO unverzüglich zu löschen – sollte eine Löschung bestimmter Daten aus wichtigem Grund nicht möglich sein, so sind diese zu sperren. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche meinerseits behalte ich mir ausdrücklich vor.
Bitte bestätigen Sie mir den Zugang dieses Schreibens bis zum 08.03.2023. Sollte diese Frist ohne Nachricht von Ihnen verstreichen, so gehe ich davon aus, dass die Sache damit erledigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
B. Beispiel
Bernd Beispiel
Hinweise zum Muster:
- Um das Muster verwenden zu können, ist es selbstverständlich nötig, alle relevanten Daten anzupassen. Ist auf dem Schreiben kein Akten- bzw. Geschäftszeichen vorhanden, auf das Bezug genommen werden kann, sollte im Betreff auf das Datum des Schreibens hingewiesen werden.
- Der Vermerk, „vielmehr ist mir das Unternehmen nicht bekannt“, sollte natürlich nur enthalten sein, sofern dies auch zutrifft. Anderenfalls kann er einfach entfernt werden.
- Als angemessene Frist, die der Gegenseite zum Antworten eingeräumt werden sollte, sind 14 Tage ab dem aktuellen Datum angemessen.
- Der Widerspruch sollte möglichst schriftlich (als Einwurf-Einschreiben oder Einschreiben-Rückschein) erfolgen. Die elektronische Form ist theoretisch auch zulässig und beispielsweise angebracht, wenn die ursprüngliche Mahnung auch elektronisch zugestellt wurde, jedoch sollte hier darauf geachtet werden, dass der Zugang des Schreibens auf dem E-Mail-Server der Gegenseite nachweisbar ist, bspw. mittels entsprechendem Protokoll, welches sich bei den meisten E-Mail-Anbietern aktivieren lässt.