Mit Verkündung im Bundesgesetzblatt steht es nur fest: Zum 01.06.2025 tritt das neue Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz – KostBRÄG 2025 – in Kraft (BGBl. 2025 I Nr. 109). Hinter diesem recht langen Titel verbirgt sich ein Reformpaket, das erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Praxis hat. Betroffen von den Gebührenänderungen ist u. a. das Gerichtskostengesetz (GKG), aber auch die von der Rechtsanwaltschaft lange geforderte Erhöhung der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wurde hiermit nun umgesetzt. Auswirkungen haben diese Änderungen dabei nicht nur in Zivil- sondern besonders spürbar auch in Strafverfahren.
Im Rahmen des KostBRÄG 2025 werden die Gebühren nach dem GKG und RVG erstmals seit 2021 angepasst. Die gerichtliche Gebührentabelle (§ 34 GKG) und das Kostenverzeichnis (Anl. 1 GKG) werden erhöht, Betragsrahmen- und Festgebühren steigen um 9 % an, Wertgebühren um 6 %. Gerichtsverfahren werden hiermit zwar spürbar teurer, allerdings wird durch die Reform auch die Prozesskostenhilfe gestärkt und einkommensschwache Bürger somit nicht benachteiligt. Künftig ist die Differenz zwischen den Wertgebühren nach § 13 I RVG und den Wertgebühren bei Prozesskostenhilfe nach § 49 RVG deutlich geringer. Auch die Obergrenze des Streitwerts steigt deutlich von früher EUR 50.000,– auf EUR 80.000,– an.
Hinsichtlich der Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) wird künftig klargestellt, dass diese ebenso bei einem Erörterungstermin erhoben werden kann. Weitere Änderungen umfassen u. a. die Anhebung der Mindestgebühr für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides (Nr. 1100 KV GKG), die Erhöhung des Verfahrenshöchstwerts von Kindschaftssachen (§§ 44, 45 FamGKG) und die Anhebung der untersten Bußgeldstufe (Nr. 5101 VV RVG). Für die umfassenden Änderungen durch das KostBRÄG 2025 an den gemäß Vergütungsverzeichnis des RVG vorgesehenen Gebühren für einen berufsmäßigen Verteidiger wurde der von mir bereitgestellte Prozesskostenrechner bereits angepasst.
Mit dem KostBRÄG 2025 bringt der Gesetzgeber das Kostenrecht ein gutes Stück näher an die wirtschaftliche Realität heran. Die linearen Erhöhungen im GKG und RVG spiegeln den gestiegenen Aufwand anwaltlicher und gerichtlicher Tätigkeit wider, ohne dabei grundlegende Systemänderungen vorzunehmen. Die Reform wird den juristischen Alltag in vielerlei Hinsicht beeinflussen. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutet sie vor allem eines: mehr wirtschaftlicher Spielraum bei gleichbleibend hoher Verantwortung.